Häufig gestellte Fragen

Wir von GebäudeEnergieBeratung Reinert haben unser Bestes getan, um eine Website zu erstellen, die den Bedürfnissen unserer Kunden zuvorkommt und diese erfüllt. Aus diesem Grund haben wir eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns unter Tel.(+352) 26 701 552 oder per Mail an info@energie-berater.lu

[FRAGE] Was ist ein Passivhaus und ist ein Gebäude nur ein Passivhaus wenn es keine Heizung hat?
[ANTWORT]
Nein, der Begriff  “Passivhaus” bezeichnet einen Baustandard, der ein behagliches Raumklima sowohl im Sommer als auch im Winter ohne ein herkömmliches Heizsystem gewährleisten kann.
Der Name “Passivhaus” leitet sich daher ab, dass hauptsächlich die passive Nutzung der vorhandenen Wärme aus Sonneneinstrahlung und die Wärmeabgabe von Geräten und Bewohnern ausreicht um das Gebäude auf behaglichen Innentemperaturen zu halten.

[FRAGE] Wenn ich die Werte von Fenstern vergleiche, dann wird manchmal
 der Uw - Wert und ein anderes Mal der Ug - Wert angegeben.
Worin besteht der Unterschied der beiden Werte?
[ANTWORT]
Der Uw-Wert (engl. Window) gibt den Wärmedurchgangskoeffitient des gesamten Fenster inkl. des Rahmens an, wobei der Ug-Wert (engl. Glass) nur den Wert des Glases angibt. Je kleiner der Wärmedurchgangskoeffizient U, desto besser die Wärmedämmeigenschaften des Fensters.

[FRAGEWas ist ein Gebäudeenergieberater und was sind seine Aufgaben?[ANTWORT]Die Arbeit des Energieberaters bezieht sich in erster Linie auf das Einsparen oder Begrenzen des Energieverbrauchs in Wohngebäuden. Es sollte immer zuerst eine Energieberatung durchgeführt werden, die zu einem großen Teil staatlich gefördert wird. Dabei werden technische Geräte (Heizung/Lüftung) oder die wärmeübertragende Fläche der Immobilien(Außenwände/Dach/Boden) energetisch bilanziert und begutachtet. Der obligatorische Beratungsbericht enthält konkret berechnete Vorschläge zum energieeffizienten Bauen oder zur energetischen Sanierung im Altbau und berechtigt damit Privatpersonen in Luxembourg gemäß „Règlement grandducal du 21 décembre 2007 (Mémorial A - N° 247)“ und in Deutschland nach §3(1) der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

Es gehören demnach natürlich auch die Bau- oder Qualitätskontrolle während oder nach der Bauphase zu den Aufgaben eines Energieberaters.

[FRAGE] Was ist eine Wohnklima- Aufzeichnung und wozu dient diese Massnahme?
[ANTWORT]
Mit der Aufzeichnung des Wohnklimas über einen längeren Zeitraum lassen sich die höhe der Luftfeuchtigkeit und damit auch das Lüftungverhalten der Bewohner feststellen.       Es können mögliche Schwachstellen erkannt und eventuelle Schimmelbildung durch geeignete Massnahmen vermieden werden. Die besten Ergebnisse lassen sich wegen der großen Temperaturunterschiede in der kalten Jahreszeit erzielen.

[FRAGE] Welche öffentlichen Förderungen oder Zuschüsse kann ich erhalten
[ANTWORT]
Sowohl in Luxembourg als auch in Deutschland werden Bauherren oder Hausbesitzer die Ihr Bauvorhaben energieeffizient bauen oder sanieren öffentlich gefördert. Da für den erhalt von öffentlichen Mitteln auch gewisse Bedingungen erfüllt sein müssen und dabei mehrere Faktoren berücksichtigt werden sollten, wäre es sinnvoll mit uns ein persönliches Gespräch führen. Wir beraten Sie natürlich gerne. Weiterführende Links zu den Seiten von Portail de l´Environnement  in Luxembourg und der Bundesanstallt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KFW Privatkundenbank in Deutschland  finden Sie unter Links

[FRAGE] Wann gilt welche Version der EnEV  (EnEV 2007 oder EnEV 2009)
[ANTWORT]
Bitte schauen Sie auf unserer Seite unter Infos. Dort haben wir einen Link zu einer Grafik eingerichtet in der alles übersichtlich aufgeführt ist.

[FRAGE] Wann werden Energieberatungen gefördert ? Welche Voraussetzungen      müssen erfüllt sein ??
[ANTWORT]
In Luxembourg müssen die Gebäude älter als 10 Jahre sein. 
In Deutschland setzt die Förderung der Vor-Ort-Beratung voraus, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Beratungsobjekts bis zum 31.12.1994 gestellt wurde.

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